Wenn Sie oder Ihr Kind Opfer einer Gewalttat wurden, berate ich Sie über Fragen im Zusammenhang mit einer Strafanzeige, über den Ablauf eines Strafverfahrens und Ihre Rolle darin, sowie über Ihre zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten und Schmerzensgeldansprüche.
Geschädigte einer Straftat sind innerhalb eines Strafverfahrens zunächst nur Zeugen und erfahren nicht automatisch etwas über den weiteren Verlauf des Verfahrens, z.B. ob der Täter inhaftiert ist
oder ob bereits Anklage erhoben ist. Teilweise erfahren sie nicht einmal den Termin einer Strafverhandlung wenn der Täter geständig ist. Dies ist für Betroffene besonders belastend, wenn es sich
bei der Straftat um eine Gewalttat oder eine Sexualstraftat handelt.
Eine eigene rechtliche Vertretung für Sie selbst oder Ihr Kind im Rahmen einer Nebenklage gewährleistet, dass Sie Informationen über das Verfahren erhalten und gibt Ihnen die Möglichkeit, eigene
Interessen einzubringen und sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen.
Ich orientiere mich bei meiner Arbeit ausschließlich und strikt an Ihren Bedürfnissen bzw. den Bedürfnissen Ihres Kindes.
Ein einmal eingeleitetes Strafverfahren folgt ganz eigenen Regeln und kann vom Opfer nicht mehr gestoppt werden. Daher ist nicht jeder Zeitpunkt geeignet, ein Strafverfahren in Gang zu setzen und
es ist am besten, noch vor Anzeigenerstattung eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie einschätzen, was auf Sie oder Ihr Kind zukommt.
Ich informiere Sie umfassend über den Gang des Verfahrens, Ihre Rechte und Pflichten und mögliche Schwierigkeiten. So werden Sie in die Lage versetzt, selbst Entscheidung zu treffen und nicht nur
passiver Teil in einem Geschehen zu sein, das von anderen bestimmt wird.
Oft geht es innerhalb eines Strafverfahrens darum, dies so schonend wie möglich durchzuführen damit erneute Traumatisierungen verhindert werden. Gleichzeitig kann eine aktive Beteiligung am
Strafverfahren Ihnen aber auch ermöglichen, sich handelnd mit dem Geschehenen auseinander zu setzen und so die durch die Tat aufgedrängte „Opferrolle“ zu überwinden.
Die Nebenklage bietet sowohl Schutzrechte als auch die Möglichkeiten aktiv im Strafprozess mitzuwirken, z.B. Beweisanträge zu stellen. Hierauf sollten Sie in keinem Fall verzichten. Meine
rechtliche Vertretung beinhaltet nicht nur die Weitergabe von Information und die Vermittlung dessen, was gerade im Strafverfahren passiert und warum. Ich setze mich dafür ein, dass Ihren
Bedürfnissen Rechnung getragen wird, egal in welche Richtung diese gehen.
Für eine Beratung in Fällen sexuellen Missbrauchs oder anderer Sexual- und Gewaltstraftaten berechne ich 170,00 € brutto. Meine Gebühren berechne ich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Oft gibt es die Möglichkeit einer Beiordnung, d.h. der Übernahme der Gebühren durch die Staatskasse. Bei Menschen, die als Minderjährige von Sexualstraftaten oder Misshandlung betroffen waren, werden die Kosten der anwaltlichen Vertretung z.B. von der Staatskasse übernommen. Über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Kosten und evtl. Finanzierungsmöglichkeiten werden Sie selbstverständlich informiert.